Ausbildung - Duales Studium Soziale Arbeit – Jugend-, Familien- und Sozialhilfe (B. A.) (m/w/d)
Landratsamt BodenseekreisGlärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
https://www.bodenseekreis.de/de/politik-verwaltung/jobs-ausbildung/
Unternehmensprofil
Ausbildungsbeginn
01.09.2026
01.09.2026
Empfohlener Schulabschluss
Fachhochschulreife
Fachhochschulreife
Bildungsweg
Duales Studium
Duales Studium
Ausbildungsplätze
Freie Plätze vorhanden
Freie Plätze vorhanden
Ausbildungsdauer
3 Jahre
3 Jahre
Bewerbungsfrist
bis zum 01.10.2025
bis zum 01.10.2025
Ausbildungsinhalte
Soziale Arbeit in der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe (B. A.) (m/w/d), Studienbeginn 1. Oktober 2026
Dualer Studiengang in Zusammenarbeit mit der DHBW Villingen-Schwenningen
Vorpraktikum: 1. September 2026 - 30. September 2026Bewerbungsschluss: 1. Oktober 2025
Inhalte des dualen Studiums:
Zwei in eins: Hochschulstudium und Praxis in einem Studiengang!
- Fachbereich Jugend-, Familien- und Sozialhilfe:
Studentinnen und Studenten im Studiengang Soziale Arbeit lernen, Menschen bei der Gestaltung ihres Lebens und der Bewältigung von Problemen und Krisensituationen zu helfen. Im Jugendamt wird grundsätzlich mit Jugendlichen und Familien gearbeitet. Auch eine Begleitung zu öffentlichen Ämtern ist möglich.
Voraussetzungen:
- Abitur oder Fachhochschulreife (bei Fachhochschulreife muss ein Eignungstest an der Hochschule zur Studierfähigkeit bestanden werden)
- Verantwortungsbewusstsein und Engagement
- Rasche Auffassungsgabe
- Soziale Ader
Gliederung des dualen Studiums:
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Vorpraktikum: 1. - 30. September
- Beginn: 1. Oktober
Die praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitte finden im 3-monatigen Wechsel statt.
Jeweils ein Quartal an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen wechselt sich ab mit einem Quartal Praxisausbildung im Landratsamt. Ein Fremdpraktikum erfolgt in einem anderen Praxisfeld nach Wahl. Im letzten Semester ist eine Bachelorarbeit zu erstellen.Die monatliche Bruttovergütung während des Studiums richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Das Landratsamt Bodenseekreis nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.