Brutto Netto Rechner - Gehaltsrechner für 2025
Was bleibt mir netto vom Brutto? Mithilfe des Brutto Netto Rechners sind Sie immer passend informiert. Der Jobware Gehaltsrechner ist seit 2004 immer aktuell.
Nutzen Sie unseren Gehaltsrechner, um Ihren Nettolohn auf Ihrer Gehaltsabrechnung zu kontrollieren oder sich noch besser auf die nächste Gehaltsverhandlung vorzubereiten.
Das Beste: Der Brutto-Netto-Rechner ist kostenlos und anmeldefrei.
Füllen Sie in wenigen Sekunden die Felder aus und Sie bekommen sofort Ihr Netto-Gehalt angezeigt.
Berechnung
Erklärung des Gehaltsrechners
Jedes Jahr gibt es Änderungen bei der Lohnsteuer, den Freibeträgen, den Beitragsbemessungsgrenzen oder den Krankenkassenbeiträgen. Die Regeln für die Berechnung der Lohnsteuer und Sozialabgaben ändern sich regelmäßig.
So funktioniert der Gehaltsrechner 2025:
Wählen Sie zunächst das zu berechnende Steuerjahr und geben Sie im nächsten Schritt Ihre Postleitzahl und Stadt (Hauptwohnsitz) an.
2025 beträgt der Beitrag zur Rentenversicherung18,6 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Rentenangleichung erfolgt 2025 die vollständige Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten-/Arbeitslosenversicherung zwischen West- und Ostdeutschland auf einen einheitlichen Wert von 96600 Euro. Der Kinderfreibetrag liegt bei 9600 Euro.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt 2025 bei 3,4 Prozent (für Kinderlose: 4 Prozent).
Die Arbeitslosenversicherung belastet das Bruttogehalt 2025 mit 1,3 Prozent.
Lohnsteuerklasse
Ihre Steuerklasse bedingt die Höhe Ihrer Abgaben. Wählen Sie die Steuerklasse im Brutto-Netto-Rechner aus:
- Klasse I: Ledige, Verheiratete mit beschränkt steuerpflichtigem Ehepartner, Verwitwete, Geschiedene oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende.
- Klasse II: Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen.
- Klasse III: Verheiratete, die nicht Steuerklasse IV wählen. Der ebenfalls berufstätige Ehepartner wird in die Steuerklasse V eingestuft. Steuerklasse III gilt auch für Ehepartner von nicht Berufstätigen oder Selbstständigen.
- Klasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehepartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Diese Klasse sollte von Ehepartnern gewählt werden, die beide etwa gleichviel verdienen.
- Klasse V: Ehepartner oder Lebenspartner eines in Steuerklasse III eingestuften Berufstätigen.
- Klasse VI: Arbeitnehmer, die die Lohnsteuerkarte für mindestens ein weiteres Dienstverhältnis benötigen.
Kirchensteuerpflichtig
Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit der Zugehörigkeit - etwa durch Taufe oder Kircheintritt - zu einer Religionsgemeinschaft. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Kirchenangehörige 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommenssteuer. Geben Sie im Gehaltsrechner ein, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind.
Kinderfreibetrag
Der Staat unterstützt Eltern mit dem Kinderfreibetrag: Die Summe für das Jahr 2025 liegt bei 9600 Euro. Grundsätzlich teilen sich beide Eltern den Kinderfreibetrag je zur Hälfte. Auf Antrag kann eine andere Verteilung oder eine Übertragung der Freibeträge erfolgen. Wählen Sie den zutreffenden Satz im Brutto-Netto-Rechner aus. Diesen finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte.
Krankenkassenbeitrag
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens - und seit 2015 auch im laufenden Jahr unverändert. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14 Prozent. Sie haben im Brutto-Netto-Rechner die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Sätzen und privat zu wählen.
Zuschlag zum Krankenkassenbeitrag
Die Krankenkassen dürfen zusätzlich einen Zuschlag erheben, sofern sie mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen. Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zuschlag zum Versicherungssatz, können Sie dies hier in den Gehaltsrechner wahlweise in Prozent oder in Euro eingeben.
Monatliches Bruttoeinkommen
Geben Sie hier Ihr monatliches Bruttoeinkommen in den Gehaltsrechner ein, um Ihr Nettogehalt zu berechnen.
Vermögenswirksame Leistungen
Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine in Deutschland staatlich geförderte Form des Sparens. Der Arbeitgeber überweist die VL auf das Sparkonto des Arbeitnehmers. Vertragsabhängig leistet der Arbeitgeber eine Zuzahlung. Diese Zuzahlung ist Bestandteil der steuerpflichtigen Einkünfte. Die Sparzulage ist steuerfrei. Die genaue Höhe der VL ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, der Höchstbetrag liegt jedoch bei 40 Euro im Monat.
Monatlicher Freibetrag
Freibeträge gibt es für höhere Werbungskosten (z. B. Entfernungspauschale, doppelte Haushaltsführung, Fortbildungskosten), Sonderausgaben (z B. erhöhte Aufwendungen für eine Berufsausbildung) oder andere relevante Aufwendungen ( z.B. außergewöhnliche Belastungen, Verluste aus Vermietung, Ausgaben für Kinderbetreuung, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen). Diese kann man sich beim Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Geben Sie Ihren monatlichen Freibetrag in den Gehaltsrechner ein.